Beschlussvorlage - 2020/MC/038
Grunddaten
- Betreff:
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Nachträgliche Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung im Produktsachkonto 5.4.1.00/0036.785300 -Ausz. f. Infrastrukturvermögen, einschl. Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte- in Höhe von 30.000 € für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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11.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die außerplanmäßige Auszahlung im Produktsachkonto 5.4.1.00/0036.785300 - Ausz. f. Infrastrukturvermögen,einschl.Grundstücke u.grundstücksgleiche Rechte - in Höhe von 30.000 € wird zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 nachträglich genehmigt. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus Mehreinzahlungen im Produktsachkonto 5.4.1.00/0036.681590 - Einzahlungen aus Investitionszuwendungen vom sonstigen privaten Bereich- .
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 50 KV M-V
Im zweiten Bauabschnitt Kösters Eck soll eine Fußgängerpromenade in einer Länge von gesamt ca. 1.000 m und einer Breite von 3 m mit Rot-braunes Betonaltstadtpflaster mit einseitigem Betonsteinbord entstehen. Die zweite Seite wird an die Anordnung der Stahlspundwand gepflastert. Zur Maßnahme gab es eine investive Einzahlung, die für die Vorplanung und spätere Umsetzung übertragen werden soll.
