Beschlussvorlage - 2020/MC/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Malchin für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wird einschließlich der Anlagen beschlossen.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

13. Juli 2011 hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Bestandteil der Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehende Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Stadtvertretung hat gemäß § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

Im Jahr 2019 wurde eine Vielzahl von haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die Kommunen des Landes geändert.

Es bestand ein grundsätzliches Wahlrecht hinsichtlich der Anwendbarkeit der neuen Vorschriften.

Von diesem Wahlrecht wurde von Seiten der Verwaltung Gebrauch gemacht.

Für das Planaufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2020 und 2021 wurden noch die Verwaltungsvorschriften vom 20. Mai 2016 angewandt. Dies betrifft insbesondere die anzuwendenden Muster mit Ausnahme des neuen Musters für die Haushaltssatzung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage

 

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Anlagen

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