Beschlussvorlage - 2020/MC/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Malchin beantragt beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat, Bauamt die Beschränkung der Widmung der Straße „Am Kanal“ auf Kösters Eck (Teileinziehung). Die einzuziehende Fläche befindet sich auf den Flurstücken 158/4 und 154/42 der Flur 5 in der Gemarkung Malchin. (siehe Lageplan)

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Es soll eine Teileinziehung gemäß § 9 (2) StrWG-MV vollzogen werden. Der Bereich wird durch das Aufstellen eines Pollers begrenzt, sodass das Befahren nur noch dem Lieferverkehr, Radfahrern und den Anliegern gestattet ist.

Die Maßnahme ist notwendig, weil die Breite des Weges ab dem Kanuzentrum in Richtung Peenecafé nicht für 2 Fahrzeuge ausreicht. Es wurden bereits Nebenanlagen wie z.B. die Rasenflächen beschädigt. Des Weiteren sind am Peenecafé keine Parkplätze für Besucher vorhanden. Dazu dient der Parkplatz direkt hinter den Bahnschienen. Die Maßnahme soll somit zur Verkehrsberuhigung beitragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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