Beschlussvorlage - 2020/FAU/009
Grunddaten
- Betreff:
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Ausübung des Wahlrechts nach Doppik- Erleichterungsgesetz M-V zu § 61 KV M-V (Gesamtabschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Faulenrost
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Faulenrost
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Entscheidung
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26.05.2020
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Am 23. Juli 2019 hat der Landtag in Schwerin das Doppik- Erleichterungsgesetz beschlossen. Der Verwaltungsaufwand soll spürbar reduziert werden. Vordringliches Ziel war es, mit Vereinfachungen die Doppik- Regelungen auf die ehrenamtlichen Mitglieder der kommunalen Vertretungen und die Verwaltungskraft zuzuschneiden.
Mit dem Doppik- Erleichterungsgesetz wurde der § 61 KV M-V (Gesamtabschluss) geändert. Mit Ausnahme der zwei kreisfreien und der vier großen kreisangehörigen Städte besteht nunmehr ein Wahlrecht, ob ein Gesamtabschluss oder ein Beteiligungsbericht erstellt wird.
Aufgrund der geringen Anzahl von wirtschaftlichen Beteiligungen der Gemeinde, wie z.B. dem WasserZweckVerband Malchin- Stavenhagen, dem Kommunalen Anteilseignerverband der E.DIS AG etc., empfiehlt die Verwaltung vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und gemäß § 73 Abs. 3 KV M-V anstelle eines umfangreichen Gesamtabschlusses einen Beteiligungsbericht zu erstellen.
Der Bericht enthält Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführungen und –entnahmen durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft.
