Beschlussvorlage - 2020/NK/026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der anliegende Vorentwurf (Stand April 2020) der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 „Wochenend- und Ferienhausgebiet an der Peene“ der Peenestadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung wird gebilligt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beschlossen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 11 der Peenestadt Neukalen einschließlich der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. Außerdem sind bereits vorliegende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen mit auszulegen.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 2 – 4a Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Peenestadt Neukalen hat in öffentlicher Sitzung am 06.02.2020 den Aufstellungs-beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Ferien- und Wochenendhausgebietes gemäß § 10 BauNVO. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Peenestadt Neukalen übernimmt die Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Kosten werden in die Haushaltssatzung 2020/21 in dem Sachkonto 5.1.1.00.562510 eingestellt. Mit den jeweiligen Bauherrn und Grundstückseigentümern wird eine Kostenbeteiligung vertraglich vereinbart. 

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Anlagen

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