Beschlussvorlage - 2020/NK/024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Haushaltssatzung der Peenestadt Neukalen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 einschließlich Anlagen wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§43 ff  i. V. m. § 144 KV M-V

 

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 sind gemäß § 45 Abs. 2 KV M-V aufgestellt. Im Jahr 2019 wurde eine Vielzahl von haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die Kommunen des Landes geändert.

 

Im Jahr 2019 wurde eine Vielzahl von haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die Kommunen des Landes geändert.

 

Nach den mit Wirkung zum 01.08.2019 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschriften zur Gemeindehaushalts- und Gemeindekassenverordnung bestand ein Wahlrecht hinsichtlich der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben.

Von diesem Wahlrecht wurde von Seiten der Verwaltung derart Gebrauch gemacht, dass für das Planaufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2020 und 2021 noch die Verwaltungsvorschriften vom 20. Mai 2016 angewandt wurden.

 

Eine Ausnahme war die gesetzlich vorgeschriebene Nutzung des neuen Musters für die Haushaltssatzung.

 

In Bezug auf die weiteren Aspekte im Zusammenhang mit der vorliegenden Planung wird auf die Anlagen verwiesen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlagen

 

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Anlagen

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