Beschlussvorlage - 2020/MC/024
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung der nächsten Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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09.04.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Europa vom 24.03.2020 von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten. Das gilt ebenfalls für Beschlüsse des Hauptausschusses und für die Empfehlungen der beratenden Ausschüsse laut Hauptsatzung.
Es gelten weiter grundsätzlich die kommunalverfassungsrechtlichen Vorgaben und die Regelungen nach der Hauptsatzung.
Die Sitzungen werden konkret terminiert.
Die Einladungen mit der Tagesordnung zu den Sitzungen werden- wie bisher auch-
öffentlich bekanntgemacht- allerdings mit dem Zusatz „im Umlaufverfahren“.
Die Stadtvertreter erhalten die Beschlussvorlagen in der gewohnten Art und Weise zugestellt- entweder über ALLRIS oder in Papierform. Zusätzlich wird ein Abstimmungsblatt zu den einzelnen Beschlussvorlagen in Papierform zugesandt.
Diese Abstimmungsblätter sind in einem verschlossenen Briefumschlag bis zum fixierten Sitzungstag an die Stadtverwaltung Malchin zurückzusenden oder aber eingesannt per E- Mail an klatt@malchin.de zu senden.
Am Tag nach der Sitzung erfolgt die Auszählung der Abstimmungsergebnisse im Vier- Augen- Prinzip durch ein Mitglied der Verwaltungsleitung und der zuständigen Sachbearbeiterin im Sitzungsdienst.
Das Ergebnis fließt in die anzufertigende Niederschrift ein und wird allen Stadtvertreter(innen) in der gewohnten Art und Weise zugestellt. Außerdem wird die Niederschrift der Öffentlichkeit gem. § 29 Abs.8 KV M-V zugänglich gemacht.
Diese Beschlussfassung gilt nur solange die SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung in Kraft ist.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona- Virus hat der Städte- und Gemeindetag M-V als unser Landesverband den Antrag nach § 3 des Kommunalen Standarderprobungsgesetz vom 28.10.2010 gestellt, die Städte und Gemeinden vom Sitzungszwang für Beschlussfassungen zu befreien.
Diesem Antrag wurde durch das Ministerium für Inneres und Europa mit der Entscheidung vom 24.03.2020 entsprochen. Nunmehr bedarf es zur Wirksamkeit der entsprechenden Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.
Diese Entscheidung ermöglicht es jedoch den Kommunen, trotz der Einschränkungen aufgrund der Corona- Krise kommunalrechtliche Entscheidungen herbeizuführen und gleichzeitig die Ausbreitung des Virus zu vermeiden.
Die Öffentlichkeit wird über die in Umlaufverfahren getroffenen Verfahren zusätzlich über den „Malchiner Generalanzeiger“ informiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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138,2 kB
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