Beschlussvorlage - 2020/MC/023
Grunddaten
- Betreff:
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Ausübung des Wahlrechts nach Doppik- Erleichterungsgesetz M-V zu § 61 KV M-V (Gesamtabschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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09.04.2020
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Am 23. Juli 2019 hat der Landtag in Schwerin das Doppik- Erleichterungsgesetz beschlossen. Der Verwaltungsaufwand soll spürbar reduziert werden. Vordringliches Ziel war es, mit Vereinfachungen die Doppik- Regelungen auf die ehrenamtlichen Mitglieder der kommunalen Vertretungen und die Verwaltungskraft zuzuschneiden.
Mit dem Doppik- Erleichterungsgesetz wurde der § 61 KV M-V (Gesamtabschluss) geändert. Mit Ausnahme der zwei kreisfreien und der vier großen kreisangehörigen Städte besteht nunmehr eine Wahlrecht, ob ein Gesamtabschluss oder ein Beteiligungsbericht erstellt wird.
Aufgrund der geringen Anzahl von wirtschaftlichen Beteiligungen der Stadt, wie z.B. dem WasserZweckVerband Malchin- Stavenhagen, der WOGEMA mbH, dem Kommunalen Anteilseignerverband der E.DIS AG etc., empfiehlt die Verwaltung vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und gemäß § 73 Abs. 3 KV M-V anstelle eines umfangreichen Gesamtabschlusses einen Beteiligungsbericht zu erstellen.
Der Bericht enthält Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführungen und –entnahmen durch die Stadt und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft.
