Beschlussvorlage - 2020/MC/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nachfolgend aufgeführte Spenden, zur Erfüllung der städtischen Aufgaben gem. § 2 KV M-V, werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen

 

Ertragskonto

Betrag in EUR

Zahlungseingang

Verwendungszweck

Spender

2.7.2.00.462900

100,00

10.07.2019

Medienerwerb Stadtbibliothek

Figurentheater Ernst Heiter GbR

1.1.1.03.414590

200,00

22.05.2019

EUROPART 2019

Dr. Dirk Steinbrink

 

Sachspende:

Bezeichnung der Sachspende

Wert in EUR

Spendendatum

Spender

Bauvorhaben Sonnenuhr

540,14

14.11.2019

Metallbau Udo Wetzel

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur noch durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Stadtvertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrerträge ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr zweckgebundene Mehraufwendungen.

 

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