Beschlussvorlage - 2020/KU/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur 2. Verlängerung des 1. Nachtrages zur bereits erteilten Baugenehmigung AZ 2317/2015-204 für die Errichtung eines Jauchebehälters mit Entnahmeplatte in der Flur 3, Gemarkung Leuschentin, auf dem Flurstück 146 wird erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig.

Im Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kummerow ist das Gebiet als Fläche für landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen.

 

§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

 

Die Trinkwasserversorgung erfolgt über einen eigenen Brunnen.

Die Gemeindevertretung hat am 04.08.2014 dem Bauvorhaben zugestimmt (siehe Anlage)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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