Beschlussvorlage - 2020/KU/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde Kummerow wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde hat nach § 5 Abs. 2 KV M-V die Pflicht eine Hauptsatzung zu erlassen.

 

Die bestehende Hauptsatzung wurde mit der 5. Änderungssatzung aus dem vergangenen Jahr zu den Entschädigungen geändert.

Darüber hinaus ist es nunmehr erforderlich die bisherigen Regelungen, die sich auf die VOL beziehen zu ersetzen, da diese in M-V nicht mehr wirksam ist.

 

Um eine bessere Lesbarkeit zu gewähren, wurde eine neue Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt und keine 6. Änderungssatzung.

Außerdem wurden einzelne Handlungsbefugnisse für den Bürgermeister und den Hauptausschuss im Sinne der Praktikabilität der Verwaltungsarbeit für die Gemeinde verändert. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Vorlage dieser neuen Hauptsatzung ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen. Die Entschädigungszahlungen nach § 7 werden in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

 

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