Beschlussvorlage - 2020/KU/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Kummerow zum 31.12.2018 wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V festgestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kummerow für das Jahr 2018 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner Sitzung am 28.01.2020 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Feststellung des Jahresergebnisses nichts entgegensteht.

 

Die Bilanzsumme beträgt 6.019.962,76 €. Das Eigenkapital zum 31.12.2018 beträgt 3.376.104,84 €. Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt 91,23 % des Gesamtvermögens

 

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 245.424,68 € ab und ist damit ausgeglichen. Die Finanzrechnung ist ein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von 6.564,92 € festzustellen. Damit ist die Finanzrechnung des Jahres 2018 nicht ausgeglichen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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