Beschlussvorlage - 2020/NK/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 "Wochenend- und Ferienhausgebiet an der Peene" der Stadt Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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06.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 „Wochenend- und Ferienhaus-gebiet an der Peene“ der Stadt Neukalen wird beschlossen.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich ist ca. 2 ha groß und umfasst am östlichen Stadtrand südlich der Peene zwischen der Peene und dem Garagenstandort liegende Flächen in der Flur 2 und der Flur 8 der Gemarkung Neukalen.
Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Planungsziel:
Mit der Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 „Wochenend- und Ferien- hausgebiet an der Peene“ soll Baurecht zur Errichtung von Wochenend- und Ferienhäusern geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
§§ 1 und 2 BauGB
In der durch die Stadtvertretung beschlossenen 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgten Darstellungen von Sonderbauflächen „Erholung“ mit der Zweckbestimmung “Wochenendhäuser, Ferienhäuser zulässig“.
Die Ausgrenzung der Sonderbauflächen „Erholung“ erfolgte außerhalb des 50 m Gewässerschutzstreifens bis zum Weg an den Garagen. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen nun konkrete Festsetzungen zur Bebauung getroffen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Peenestadt Neukalen übernimmt die Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Kosten werden in die Haushaltssatzung 2020/21 in dem Sachkonto 5.1.1.00.562510 eingestellt. Mit den jeweiligen Bauherrn und Grundstückseigentümern wird eine Kostenbeteiligung vertraglich vereinbart.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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