Beschlussvorlage - 2020/NK/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung der Peenestadt Neukalen vom 02.02.1994 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ für den gesamten Bereich des Sanierungsgebietes (Größe ca. 15,4 ha) wird beschlossen.

(Anlage 1 : Aufhebungssatzung)

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile, die in der Anlage 3 aufgezählt sind und sich laut Lageplan innerhalb des dargestellten Geltungsbereiches befinden. Der Geltungsbereich umfasst die durch eine rote Linie gekennzeichnete und mit roter Farbe unterlegte, vom übrigen Stadtgebiet abgegrenzte Fläche. Der Lageplan ist als Anlage 2 beigefügt.

Bestandteile der Satzung sind:

Anlage 1 zur Satzung Lageplan

Anlage 2 zur Satzung Auflistung der von der Satzung betroffenen Grundstücke und Grundstücksteile.

 

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister die Satzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen. Weiterhin ersucht der Bürgermeister das zuständige Grundbuchamt die Sanierungsvermerke in Abt. II der Grundbücher zu löschen.

Der Beschluss 2018/NK/090 vom  24.10.2019 wird aufgehoben.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Peenestadt Neukalen hat seit dem 02.02.1994 eine gültige Sanierungssatzung „Altstadt“. Nach § 162 (1) ist die Satzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt wurde. Im Rahmen der Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme i.S.v. §136 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist die Stadt gemäß §154 BauGB verpflichtet, für die durch die Sanierungsmaßnahme bedingte (Boden)Werterhöhung der Grundstücke sog. Ausgleichsbeträge zu erheben. Diese sind nach Abschluss der Sanierung zu entrichten. Betroffen sind hiervon sämtliche Eigentümer von Grundstücken, die im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Altstadt“ belegen sind. Das Land Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt hierbei, vorrangig von der vorfristigen und freiwilligen Ablösevereinbarung mit den Eigentümern i.S. v. § 154 (3) BauGB Gebrauch zu machen. Den Eigentümern wurden in den vergangenen Jahren vorzeitige, freiwillige Ablösevereinbarungen angeboten und zum großen Teil angenommen. Für die übrigen Grundstücke wurden bereits Vorausleistungen auf den Ausgleichsbetrag erhoben. Im Jahr 2020 erfolgt dann die endgültige Bescheidung.

Der Beschluss vom 24.10.2019 wird aufgehoben, weil der Satzungstext nicht Bestandteil der Beschlussfassung war.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgleichsbeträge werden als Ertrag im Kernhaushalt der Peenestadt Neukalen im Jahr 2020 dargestellt.

 

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Anlagen

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