Beschlussvorlage - 2019/NK/082
Grunddaten
- Betreff:
-
Einwohnerantrag vom 23.11.2019- Beschlussfassung zur Zulässigkeit gemäß § 18 Abs.2 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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12.12.2019
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Mit Posteingang am 27.11.2019 wurde ein Einwohnerantrag- datiert vom 23.11.2019- von den im Antrag benannten Vertretern, Herrn Joachim Borner, Herrn Tim Jonas Urbanek und Herrn Sven Urbanek, an den Bürgermeister der Peenestadt Neukalen sowie die Stadtvertretung gerichtet. Der Einwohnerantrag ist schriftlich eingereicht worden und umfasst 13 Unterschriftslisten mit insgesamt 98 Einträgen. Jede Unterschriftsliste enthält den vollen Wortlaut des Einwohnerantrages und die Angaben zu den vertretungsberechtigten Personen.
Insofern ist der Einwohnerantrag gemäß § 18 KV M-V formell richtig eingereicht worden.
Gemäß § 18 Abs.2 KV M-V muss der Einwohnerantrag „…von mindestens 5 Prozent oder von mindestens 2.000 der in Absatz 1 genannten Personen unterzeichnet sein…“ Ein niedrigeres Quorum ist durch die Hauptsatzung der Peenestadt Neukalen nicht vorgesehen.
Antragsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Die maßgebliche Einwohnerzahl gemäß § 171 Abs.1 KV M-V beträgt 1.749. Das Quorum wäre damit bei 87 gültigen Unterschriften erfüllt.
Die Auswertung der Unterschriftslisten erfolgte am 03.12.2019. Dabei war zu prüfen, ob gemäß § 13 KV- DVO neben der Unterschrift Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift sowie das Datum der Unterzeichnung lesbar eingetragen sind.
Die Überprüfung ergab:
78 der getätigten Eintragungen sind vollständig und lassen den Unterzeichner
zweifelsfrei als Antragsteller erkennen,
20Einträge wegen fehlender Angaben.
Im Ergebnis der Überprüfung ist festzustellen, dass das Quorum nach § 18 Abs.2 KV M-V nicht erfüllt ist.
Insofern ist der Einwohnerantrag nicht zulässig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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