Beschlussvorlage - 2019/NK/079

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Neukalen beschließt die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnbebauung Warsow (1)“ der Stadt Neukalen. 

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche von ca. 0,31 ha des Flurstücks 2/3 in der Flur 1 der Gemarkung Warsow und ist im anliegenden Lageplan gekennzeichnet.

 

Planungsziel:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:

 

-          Ausweisung einer Baufläche auf einem privaten Grundstück zur Wohnbebauung  

 

Es ist geplant das Verfahren gemäß § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) in Verbindung mit § 13 a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) als beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.  

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 2 BauGB – Aufstellung der Bauleitpläne

§ 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung

§ 13 b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren

 

Herr Sommerfeld hat bei der Peenestadt Neukalen einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung (2 Einfamilienhäuser) in Warsow gestellt. Auf der Grundlage dieses Antrages erfolgte die Planungsanzeige beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung hat mit Stellungnahme vom 26.09.2019 festgestellt, dass der Bebauungsplan den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung entspricht, da es sich um ein Vorhaben der Nachverdichtung innerhalb der Ortslage handelt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Peenestadt Neukalen entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens obliegt Herrn Sommerfeld. Zwischen der Peenestadt Neukalen und Herrn Sommerfeld wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...