Beschlussvorlage - 2019/BAS/040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern für den vom Jahresabschluss 2018 abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Basedow zum 31.12.2018 gemäß § 3 a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner Sitzung am 02.12.2019 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Entlastung des Bürgermeisters nichts entgegensteht.

 

Die begründenden Unterlagen sind als Anlagen der Beschluss-Vorlage 2019/BAS/039 beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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