Beschlussvorlage - 2019/MC/143

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Malchin vergibt für die in der Gemarkung Salem Flur 1 auf den Flurstücken 33/20, 44/1 und 44/2 zu errichtende Erschließungsstraße für das neue Wohngebiet Salem Wiesengrund folgenden Namen:

 

      Wiesengrund Salem

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Mit der Erschließung des neuen Wohngebietes wird die Vergabe eines neuen Straßennamens notwendig.

Zuständig für die Vergabe von Straßennamen ist gemäß § 51 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern die Stadtvertretung.

Die Bauträger für das Wohngebiet haben sich nach Rücksprache mit dem Bürgeramt mit dem vorgeschlagenen Namen einverstanden erklärt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Die Kosten für das Aufstellen der Schilder werden durch die Bauträger finanziert.

 

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Anlagen

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