Beschlussvorlage - 2019/BAS/033
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Farmer Hotel" der Gemeinde Basedow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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05.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Basedow billigt den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.4 „Farmer Hotel“ der Gemeinde Basedow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs.4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V - Entscheidung der Gemeinde
§§ 3 - 4a BauGB – Vorschriften zur Beteiligung
Die Gemeindevertretung Basedow hat in ihrer Sitzung am 18.06.2019 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den B-Plan Nr. 4 „Farmer Hotel“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet. Als nächste Stufe ist nun die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden durchzuführen. Der anliegende Planentwurf wurde durch die Agrar Terminal Peter Rothe GmbH am 28.10.2019 freigegeben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gemeinde Basedow entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt der Agrar Terminal Peter Rothe GmbH als Vorhabenträger. Zwischen der Gemeinde Basedow und dem Vorhabenträger wurde gemäß §§ 11 und 12 BauGB ein entsprechender Städtebaulicher –und Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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684,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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