Beschlussvorlage - 2019/BAS/032
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 "Am Friedensplatz" der Gemeinde Basedow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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05.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Basedow beschließt die Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Am Friedensplatz“ der Gemeinde Basedow.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 128/3 in der Flur 1 der Gemarkung Basedow und ist im anliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Ausweisung einer Baufläche auf einem privaten Grundstück zur Bebauung mit einem Zweifamilienwohnhaus
Es ist geplant das Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) als beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV-M-V – Entscheidung der Gemeinde
§ 2 BauGB – Aufstellung der Bauleitpläne
§ 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung
§ 13 b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
Herr Müller plant auf seinem Grundstück in der Gemarkung Basedow Flur 1, Flurstück 128/3 die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses und hat bei der Gemeinde Basedow die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens beantragt.
Durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 13b BauGB durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren soll Baurecht für das Vorhaben geschaffen werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gemeinde Basedow entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst (Erschließung und Wohnbebauung) obliegt dem Vorhabenträger Herrn Björn Müller, Wendischhägener Straße 28 in 17139 Malchin; OT Remplin. Zwischen der Gemeinde Basedow und dem Vorhabenträger werden dazu gemäß §§ 11 und 12 BauGB öffentlich-rechtliche Verträge (Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag sowie Erschließungsvertrag abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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652,2 kB
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