Beschlussvorlage - 2019/BAS/030
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung im Sachkonto 5.3.8.00.564200 "Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsvertretungen und Verein -Wasser- und Bodenverband-" in Höhe von 5.400,00 Euro im Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Basedow
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.11.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßige Ausgabe im Sachkonto 5.3.8.00.564200 „Beiträge zu Wirtschafts-verbänden, Berufsvertretungen und Verein – Wasser- und Bodenverband“ in Höhe von 5.400,00 € für das Haushaltsjahr 2019 wird genehmigt. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Sachkonto 5.5.1.00.523390 „Unterhaltung sonstiges Infrastrukturvermögen –Bäume-“ in gleicher Höhe.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-VGemeindevertretung
§ 50 KV M-VÜber- außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Der Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ hat den Rohrleitungszuschlag für Instandhaltungsmaßnahmen an verrohrten Gewässerabschnitten ab dem Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Gleichzeitig wurde die Erhöhung des allgemeinen Hebesatzes von
7,61 € auf 9,00 € pro BE erhöht. Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 5.400,00 € wurde bei der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2018/2019 der Gemeinde Basedow nicht angepasst, da zu dem Zeitpunkt die Erhöhung der Gebühren noch nicht bekannt war.
