Beschlussvorlage - 2019/NK/072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Peenestadt Neukalen erteilt gemäß § 51 Abs.4 KV M-V das Einvernehmen zur  verfügten haushaltswirtschaftlichen Sperre.

Die haushaltswirtschaftliche Sperre wird durch den Bürgermeister für die in der beigefügten Anlage verzeichneten Ausgabeansätze in der entsprechenden Höhe verfügt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 51 KV M-V

 

Im § 51 Abs. 1 KV M-V heißt es:

„ Wenn die Entwicklung der Erträge, der laufenden Einzahlungen, der Aufwendungen oder der laufenden Auszahlungen es erfordert, hat der Bürgermeister nach pflichtgemäßem Ermessen die Inanspruchnahme von Ansätzen für Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren. Die Leiterin oder der Leiter der Finanzverwaltung ist verpflichtet, den Bürgermeister rechtzeitig zu beraten…“

 

Die Haushaltssituation der Peenestadt Neukalen erforderte den Erlass einer haushalts-wirtschaftlichen Sperre.

Nach umfangreicher Analyse durch die Finanzverwaltung wurde auch die Erarbeitung einer Nachtragssatzung erwogen.

Nach Abstimmung der Finanzverwaltung mit dem Bürgermeister und dem Mitglied der Stadtvertretung, Marc Reinhardt, wurde die Festlegung getroffen, das Einvernehmen der Stadtvertretung zur haushaltswirtschaftlichen Sperre herbeizuführen, um gemäß § 51 Abs. 4 KV M-V dadurch die Erarbeitung einer Nachtragshaushaltssatzung zu ersetzen.

 

Damit ist die Peenestadt weiterhin- wenn auch etwas eingeschränkt- arbeitsfähig.

Der Beschluss ist der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Über die gesperrten Ausgabeansätze kann keine haushaltsrechtliche Verfügung erfolgen.

 

 

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Anlagen

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