Beschlussvorlage - 2019/GIE/053
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Produktsachkonto 1.2.6.05/0001.785600
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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24.10.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto 1.2.6.05/0001.785600 für die Anschaffung des neuen HLF 20 in Höhe von 109.600 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in folgenden Produktsachkonten:
Produktsachkonto Mehreinnahmen/ Minderausgabe Betrag (in €)
1.2.6.01/0001.681420 Mehreinnahme25.000
(Zuweisungen des Landes)
1.2.6.01/0001.681430Mehreinnahme25.100
(Zuweisungen des Landkreises)
5.4.1.00/0010.785300Minderausgabe38.000
(Ausz. für Infrastrukturmaßn. Gielow- Mühle)
1.2.6.05/0202.685100Mehreinnahme20.000
(Einz. aus Veräußerg. Altfahrzeug FFw)
5.7.3.00/0202.785710Minderausgabe 1.500
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Anschaffung des geplanten Fahrzeuges HLF 20 für die Feuerwehr Gielow gestaltet sich hinsichtlich der Finanzierung schwierig.
Gegenüber der ursprünglich geplanten und im Haushalt veranschlagten Größenordnung von 350 T€ wurde im Vorfeld der Ausschreibung eine Erhöhung auf 425.000 € festgestellt. Hierfür erfolgten auch anteilige zusätzliche Bewilligungen durch das Land und den Landkreis in Höhe von jeweils 25.000 € bzw. 25.100 €.
Das aktuelle Ausschreibungsergebnis, wofür die Fristbindung am 31.10.2019 ausläuft, beträgt nunmehr 459.600 €. Es ist also ein nochmaliger Mehrbedarf in Höhe von 34.600 € festzustellen. Die bisherigen Bemühungen auf weitere Erhöhung der Zuwendungen vom Land bzw. Landkreis waren nicht erfolgreich.
Um die Anschaffung des für die Feuerwehr erforderlichen Fahrzeuges nunmehr aber weiter umsetzen zu können, erfolgte eine intensive Haushaltsprüfung. Dabei wurden o.g. Finanzierungsmöglichkeiten ausgelotet. Der Eigenanteil der Gemeinde an der Gesamtfinanzierung des HLF 20 umfasst nunmehr 176.100 €.
