Beschlussvorlage - 2019/MC/123

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Malchin stimmt dem Ausbau des ländlichen Weges von Zettemin  nach Pinnow im Rahmen des Flurneuordnungsverfahren Zettemin nicht zu.

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Zettemin plant im Rahmen der „Flurneuordnung Zettemin“  - Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG - die zweckmäßige Neugestaltung  ihres Gemeindegebietes. Unter Pkt. 2.3. geht es u. a. um den Ausbau von  Ortschaften und anderen Straßen und Wegen. Unter Pkt. 2.3.2.2. ist die Maßnahme „Ländlicher Weg Zettemin-Pinnow“ (LW2) aufgebführt.

 

Es ist seitens der Gemeinde Zettemin geplant, den ca. 1,20 km langen, derzeit unbefestigten ländlichen Weg auf einer Breite von 3,50 m und 2 mal 1,00 m breite Bankette bis zur Gemarkungsgrenze bituminös auszubauen.

 

Aus Sicht des StALU MSE macht diese Maßnahme allerdings nur Sinn, wenn der ländliche Weg in kompletter Länge (Gesamtlänge 2.200 m) ausgebaut wird. Das StALU MSE hat die Stadt daher gebeten, sich zu einem Ausbau des ländlichen Weges auf dem Gebiet der Stadt Malchin zu äußern.

 

In der Sitzung der Ortsteilvertretung Duckow am  09.09.2019 wurde dieses Thema den anwesenden Ortsteilvertretern und Gästen vorgestellt.

 

Was spricht für einen Ausbau des Weges?

  • Der Weg kann aus Sicht der Gemeinde Zettemin künftig als Gemeindestraße gewidmet werden;
  • Kürzeste Verbindung für die Einwohner der Gemeinde Zettemin zum Arbeitsort Malchin und zur B 104;
  • Es gibt eine Vereinbarung zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Malchin und der FFw Zettemin, dass im Brandfall die FFw Zettemin zum Hilfeeinsatz in den Ortsteil Pinnow gerufen wird (ist schneller vor Ort als die FFw Malchin); durch eine ausgebaute Straße ist der (mögliche) Einsatzort noch schneller zu erreichen;
  • Das ausgebaute Wegestück kann perspektivisch zur Kreisstraße aufgewertet werden. Die Kreisstraße endet derzeit am Ortseingang Pinnow und würde bei einer Durchgängigkeit die B 104 und die Landesstraße L 203 verbinden, also die originäre Aufgabe einer Kreisstraße erfüllen;
  • Die Unterhaltungsaufwendungen (wenn es Gemeindestraße bleibt) würden sich in den ersten Jahren auf die Unterhaltung der Bankette konzentrieren, d. h., gegenüber dem jetzigen Zustand vorübergehend kostengünstiger werden;
  • Wird der ländliche Weg nicht ausgebaut, besteht die Gefahr, dass die Kreisstraße als Gemeindestraße herabgestuft wird. Die Unterhaltungslast liegt dann nicht mehr beim Landkreis MSE, sondern bei der Stadt Malchin.

 

Was spricht gegen einen Ausbau?

  • Da erfahrungsgemäß mit einem Ausbau einer Straße der Verkehr zunimmt, muss die Ortsdurchfahrt Pinnow entsprechend ausgebaut werden. Dies trifft vorrangig auf den noch unbefestigten Wegeabschnitt vom Gutshaus bis zum Ortsausgang in Richtung Zettemin zu.

 

Anmerkung:Der Ausbau dieses Teilstückes ist im Fusionsvertrag zwischen der Stadt Malchin und der Gemeinde Duckow festgeschrieben.

 

  • Im Landesraumentwicklungsprogramm M-V vom Juni 2016 ist der Bereich zwischen Pinnow und Zettemin als „Ländlicher Gestaltungsraum“ festgelegt (S. 36).

 

In einer ersten Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen war eine Fläche zwischen Zettemin und Pinnow als Eignungsgebiet ausgewiesen.

 

In der Teilfortschreibung des Regionalen Entwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5. (5) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen“ ist dieser Bereich als „Unzerschnittener landschaftlicher Freiraum – Stufe 4 ( 2.400 ha) definiert und damit als potentielles Eignungsgebiet für den Bau von Windkraftanlagen ausgeschlossen.

 

Auszug aus dem Regionalen Entwicklungsprogramm: „Jede Windenergieanlage muss durch einen befestigten Weg erschlossen werden, was zu Zerschneidungseffekten  und einer Verringerung der Störungsarmut führt.“

 

Im Ergebnis kann dies bedeuten, dass bei einem Wegeausbau – dann ist es ein zerschnittener Landschaftsraum – theoretisch die Möglichkeit besteht, die Fläche zwischen Pinnow und Zettemin als Eignungsgebiet für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen wird.

 

  • Die OD Pinnow muss dann auf jeden Fall ausgebaut werden. Im Moment spricht noch das aktuelle Parkkonzept gegen einen Ausbau der Ortsdurchfahrt.
  • Die Ortsteilvertretung Duckow hat sich gegen einen Ausbau des ländlichen Weges entschieden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Da die Stadt Malchin mit ihrer Wegefläche zu dem Flurneuordnungsverfahren „hinzugezogen“ wird, müssen wir bei einem positiven Votum zum Ausbau des ländlichen Weges mit der Teilnehmergemeinschaft am Flurneuordnungsverfahren bezüglich der Kostenbeteiligung in Verhandlung treten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann keine Aussage getroffen werden, ob eine finanzielle Beteiligung seitens der Stadt Malchin erfolgen muss.

 

Loading...