Beschlussvorlage - 2019/MC/113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Malchin wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung Entscheidung der Gemeinde

§ 5 Kommunalverfassung Satzungsrecht Hauptsatzung

 

Die neue Entschädigungsverordnung ist Ende Juni in Kraft getreten.

Diese regelt die Höhe der funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen für die in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen.

Um die neuen Sätze kommunalrechtlich „umzusetzen“, bedarf es einer Anpassung der Hauptsatzung.

 

Es ergeben sich folgende Veränderungen:

 

Art

Bisher

Höchstsatz nach Entsch.VO

Vorschlag der

Verwaltung

Stellv. Bürgermeister (Stadträte)

170

220

220

Bürgervorsteher

300

360

360

Gleichstellungsbeauftragte

130

160

145

Fraktionsvorsitzende

160

190

190

Sitzungsgeld

40

40

40

Ausschussvorsitzende

60

60

60

Sitzungsgeld OTV

20

20

40

Vorsteher der OTV

75

180

90

Sockelbetrag 

0

80

50

 

Zu den vorstehenden Veränderungen erfolgte nach umfassender Diskussion eine grundsätzliche Verständigung mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Bürgervorsteher am 18.09.2019.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH/

Fin.HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Ausgaben

 

 

 

 

 

 

7/1.1.1.00.501100/501300/

501900

2.100

x

 

 

 

Für das HH-Jahr 2019

Deckung durch Mehreinnahmen in …

 

 

 

 

 

 

1/6.1.1.00.401201

2.100

x

 

 

 

 

 

Anlagen:

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung Malchin

 

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Anlagen

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