Beschlussvorlage - 2019/MC/103

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern für den vom Jahresabschluss für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ und „Nördliche Altstadt“ zum 31.12.2017 abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ und „Nördliche Altstadt“ zum 31.12.2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner Sitzung am 08.10.2019 geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die begründenden Unterlagen sind als Anlagen der Beschluss- Vorlage 2019/MC/104 beigefügt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Loading...