Beschlussvorlage - 2019/GIE/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Gielow und die TG des BOV Gielow schießen zur Bauvorbereitung, Durchführung, Abrechnung und Unterhaltung der beiden im BOV geplanten ländlichen Wege nach Peenhäuser und der 2. Einfahrt nach Liepen eine Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der TG an die Gemeinde Gielow.

Die Gemeinde geht mit den aufzubringenden Eigenanteilen in Vorleistung und erhält diese

nach erfolgter Hebung von der TG zurück.

Ein Entwurf für die Vereinbarung  wurde von der Landgesellschaft bei der zuständigen

Prüfbehörde dem StALU-MS eingereicht. Die Prüfergebnisse werden in der endgültigen

Vereinbarung berücksichtigt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 der KVEntscheidung der Gemeinde

Eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gielow und der TG des BOV ist erforderlich,

da noch keine Hebung erfolgt ist und der TG keine Eigenmittel zur Durchführung der Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Die Hebung erfolgt durch die Landgesellschaft voraussichtlich 2021.

Ein Entwurf für die Vereinbarung wurde von der Landgesellschaft bei der zuständigen

Prüfbehörde dem StALU-MS eingereicht. Das StALU ist für die Durchführung aller Maßnahmen im BOV - Gielow zuständig. Die Prüfergebnisse werden in der endgültigen

Vereinbarung berücksichtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Höhe der Ausgaben und Einnahmen ist gleich.

 

 

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Anlagen

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