Beschlussvorlage - 2019/GIE/038
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Garage in der Gemarkung Gielow, Flur 1, Flurstück 150/3
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss Gemeinde Gielow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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19.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss Vorlage Nr. 2019/GIE/011 der Gemeindevertretung wird aufgehoben
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Garage in der Gemarkung Gielow,
Flur 1, Flurstück 150/3 wird mit Baulasteintragung, auf dem kommunalen Grundstück in der Flur 1 Gemarkung Gielow auf dem Flurstück 151/11erteilt. Die erforderliche Fläche für die Baulastaufnahme ist in der Anlage gekennzeichnet.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Satzung der Gemeinde Gielow über die Klarstellung, Abrundung und erweiterte
Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage für den Ortsteil Gielow
§ 36 BauGBStellungnahme der Gemeinde
§ 22 KV M-VEntscheidung der Gemeinde
Zur Wahrung der Abstandsflächen ist es erforderlich, eine Baulast auf das kommunale Flurstück 151/11 in der Gemarkung Gielow, Flur 1 aufzunehmen. Da es sich nicht um eine Grenzbebauung handelt ist eine gegenseitige Baulastaufnahme nicht möglich.
Eine Baulastenaufnahme mindert den Wert des Grundstückes für die Gemeinde Gielow und darf nicht überbaut werden. Für die Wertminderung dieser Fläche ist eine Entschädigung an die Gemeinde Gielow zu zahlen. Ebenfalls sind die Kosten für die Baulastaufnahme durch den Baulastnehmer zu tragen.
