Beschlussvorlage - 2019/KU/028-2

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kummerow wird beschlossen.

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die neue Entschädigungsverordnung ist Ende Juni in Kraft getreten.

Diese regelt die Höhe der funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen für die in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen.

Um die neuen Sätze kommunalrechtlich "umzusetzen", bedarf es einer Anpassung der Hauptsatzung.

In der Konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung wurde ein Beschluss zur 5. Änderungssatzung mit folgendem Abstimmungsergebnis gefasst:

3 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen

4 Enthaltungen

Nach Prüfung durch die Verwaltung ist jedoch gem. § 5 Abs. 2 Satz 3 KV M-V die Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung für die Hauptsatzungsänderung erforderlich. Somit ist die 5. Änderungssatzung nicht beschlossen worden.

 

Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister wird nunmehr die 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung nochmals zur Beratung vorgelegt.

 

§ 22 Kommunalverfassung Entscheidung der Gemeinde

§ 5 Kommunalverfassung Satzungsrecht, Hauptsatzung

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gegenüberstellung der alten und neuen Beträge:

 

Art der Entschädigungbisherige Betrag neuer BetragDifferenz

Aufwandsentschädigung 700,00 €1.000,00 €300,00 €

des Bürgermeisters

 

Sitzungsgeld   40,00 €    40,00 €    0,00 €

 

Sitzungsgeld Ausschussvorsitz   60,00 €    60,00 €    0,00 €

 

Sockelbetrag    0,00 €     20,00 €  20,00 €

 

Nach vorsichtiger Kalkulation ist im Jahr 2019 mit einem Mehraufwand von 3.300 Euro und im kommenden Haushaltsjahr im Vergleich zu 2019 mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 5.600 Euro zu rechnen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...