Beschlussvorlage - 2019/NK/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenspaltungsbeschluss aus Anlass der Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den Ausbau der Gehwege und Beleuchtung in der Bahnhofstraße in Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Gellert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Peenestadt Neukalen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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29.08.2019
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Erledigt
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Bauausschuss der Peenestadt Neukalen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für die Erhebung der Straßenbaubeiträge wird eine Kostenspaltung laut § 6 der Straßenbaubeitragssatzung für die Abrechnung der Gehwege und Beleuchtung der Baumaßnahme öDE Neukalen - Ausbau der Gehwege in der Bahnhofstraße (Anlagenverlauf: beginnt an der Fritz-Reuter Straße und endet nach ca. 90 m an der Grundstücksgrenze zum Flurstück 13/8 bzw. an dem unbefestigten Weg zur Teterower Straße) in Neukalen beschlossen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Satzung der Peenestadt Neukalen über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen
Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Greifswald entsteht für eine beitragsfähige Straßenbaumaßnahme, welche sich nicht auf alle Teile (Teileinrichtungen) dieser Anlage erstreckt, nur dann die sachliche Beitragsplicht als Voraussetzung für die Erhebung endgültiger Straßenbaubeiträge, wenn auch ein Beschluss zur Kostenspaltung vorliegt.
Unter Kostenspaltung wird die getrennte (endgültige) Abrechnung einer straßenbaulichen Maßnahme für eine Teileinrichtung einer Verkehrsanlage verstanden.
Die Bahnhofstraße (Anlagenverlauf: beginnt an der Fritz-Reuter Straße und endet nach ca. 90 m an der Grundstücksgrenze zum Flurstück 13/8 bzw. an dem unbefestigten Weg zur Teterower Straße) in Neukalen wurde bereits 2015 ohne Teileinrichtung Fahrbahn und Straßenentwässerung erneuert und ausgebaut.
Im Interesse der Finanzlage der Peenestadt Neukalen ist eine Kostenspaltung notwendig, weil die Fahrbahn und Straßenentwässerung demnächst nicht erneuert wird. Die Gehwege und die Beleuchtung sind ihrer Funktion nach selbständig nutzbar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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531 kB
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2
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(wie Dokument)
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463,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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336,9 kB
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