Beschlussvorlage - 2019/GIE/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Stadtvilla in der Flur 2 Gemarkung Gielow auf dem Flurstück 75/8 wird mit den Befreiungen von  den örtlichen Bauvorschriften

nach §86 L-Bau O Pkt.1.1.1 Dachneigung 22° (zulässig 35-48°)Pkt. 1.1.2 Walmdach( kein Walmdach zulässig)  und der Traufhöhe auf mind. 6,80m(zulässig bis 3,50m) erteilt. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und in Gielow wird ein Schadfleck beseitigt

und die Ortslage dadurch aufgewertet. Die Erschließung seitens des WZV ist gesichert.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Satzung der Gemeinde Gielow über die Klarstellung, Abrundung und erweiterte Abrundung

Der im Zusammenhang bebauten Ortslage für den Ortsteil Gielow

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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