Beschlussvorlage - 2019/GIE/036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Gielow wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

In Kürze tritt die neue Entschädigungsverordnung in Kraft.

Diese regelt die Höhe der funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen für die in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen.

Um die neuen Sätze kommunalrechtlich „umzusetzen“, bedarf es einer Anpassung der Hauptsatzung.

 

§ 22 Kommunalverfassung Entscheidung der Gemeinde

§ 5 Kommunalverfassung Satzungsrecht, Hauptsatzung

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gegenüberstellung der alten und neuen Beträge:

 

Art der Entschädigungbisherige Betrag neuer BetragDifferenz

Aufwandsentschädigung 750,00 €1.200,00 €450,00 €

des Bürgermeisters

 

Sitzungsgeld   30,00 €    40,00 €   10,00 €

 

Sitzungsgeld Ausschussvorsitz   45,00 €    60,00 €    15,00 €

 

Aufwandsentschädigung für

Fraktionsvorsitzende   80,00 €   100,00 €    20,00 €

 

Sockelbetrag    0,00 €     20,00 €  20,00 €

 

Nach vorsichtiger Kalkulation ist im Jahr 2019 mit einem Mehraufwand von 5.900 Euro und im kommenden Haushaltsjahr im Vergleich zu 2019 mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 10.200 Euro zu rechnen.

 

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Anlagen

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