Beschlussvorlage - 2019/GIE/036
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Gielow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Klatt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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27.06.2019
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
In Kürze tritt die neue Entschädigungsverordnung in Kraft.
Diese regelt die Höhe der funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen für die in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen.
Um die neuen Sätze kommunalrechtlich „umzusetzen“, bedarf es einer Anpassung der Hauptsatzung.
§ 22 Kommunalverfassung Entscheidung der Gemeinde
§ 5 Kommunalverfassung Satzungsrecht, Hauptsatzung
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Gegenüberstellung der alten und neuen Beträge:
Art der Entschädigungbisherige Betrag neuer BetragDifferenz
Aufwandsentschädigung 750,00 €1.200,00 €450,00 €
des Bürgermeisters
Sitzungsgeld 30,00 € 40,00 € 10,00 €
Sitzungsgeld Ausschussvorsitz 45,00 € 60,00 € 15,00 €
Aufwandsentschädigung für
Fraktionsvorsitzende 80,00 € 100,00 € 20,00 €
Sockelbetrag 0,00 € 20,00 € 20,00 €
Nach vorsichtiger Kalkulation ist im Jahr 2019 mit einem Mehraufwand von 5.900 Euro und im kommenden Haushaltsjahr im Vergleich zu 2019 mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 10.200 Euro zu rechnen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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834,3 kB
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