Beschlussvorlage - 2019/FAU/025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Faulenrost wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

In Kürze tritt die neue Entschädigungsverordnung in Kraft.

Diese regelt die Höhe der funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen für die in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen.

Um die neuen Sätze kommunalrechtlich „umzusetzen“, bedarf es einer Anpassung der Hauptsatzung.

 

§ 22 Kommunalverfassung Entscheidung der Gemeinde

§ 5 Kommunalverfassung Satzungsrecht, Hauptsatzung

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gegenüberstellung der alten und neuen Beträge:

 

Art der Entschädigungbisherige Betrag neuer BetragDifferenz

Aufwandsentschädigung 700,00 €1.000,00 €300,00 €

des Bürgermeisters

 

Sitzungsgeld   30,00 €    40,00 €   10,00 €

 

Sitzungsgeld Ausschussvorsitz   45,00 €    60,00 €    20,00 €

 

Aufwandsentschädigung für

Fraktionsvorsitzende   50,00 €    60,00 €    10,00 €

 

Sockelbetrag    0,00 €     20,00 €  20,00 €

 

 

Nach vorsichtiger Kalkulation ist im Jahr 2019 mit einem Mehraufwand von 3.000 Euro und im kommenden Haushaltsjahr im Vergleich zu 2019 mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 5.400 Euro zu rechnen.

 

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Anlagen

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