Beschlussvorlage - 2019/MC/093

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt wird das Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienwohnhauses  in der Flur 11 auf dem Flurstück 416/5 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 L-BauO MV erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach §15 Abs.1 BauGB (Veränderungssperre) wird beim Landkreis nicht beantragt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

B-Plan Nr.26 Blumenstraße

§ 22 KV  Entscheidung der Gemeinde

§ 62 L-BauO–Genehmigungsfreistellung

§ 15 Veränderungssperre Zurückstellung  von Baugesuchen

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine,da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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