Beschlussvorlage - 2019/KU/028
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kummerow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Klatt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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17.06.2019
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
In Kürze tritt die neue Entschädigungsverordnung in Kraft.
Diese regelt die Höhe der funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen für die in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen.
Um die neuen Sätze kommunalrechtlich "umzusetzen", bedarf es einer Anpassung der Hauptsatzung.
§ 22 Kommunalverfassung Entscheidung der Gemeinde
§ 5 Kommunalverfassung Satzungsrecht, Hauptsatzung
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Gegenüberstellung der alten und neuen Beträge:
Art der Entschädigungbisherige Betrag neuer BetragDifferenz
Aufwandsentschädigung 700,00 €1.000,00 €300,00 €
des Bürgermeisters
Sitzungsgeld 40,00 € 40,00 € 0,00 €
Sitzungsgeld Ausschussvorsitz 60,00 € 60,00 € 0,00 €
Sockelbetrag 0,00 € 20,00 € 20,00 €
Nach vorsichtiger Kalkulation ist im Jahr 2019 mit einem Mehraufwand von 3.300 Euro und im kommenden Haushaltsjahr im Vergleich zu 2019 mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 5.600 Euro zu rechnen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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835,1 kB
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