Beschlussvorlage - 2019/NK/055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Neukalen laut Anlage wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

In Kürze tritt die neue Entschädigungsverordnung in Kraft.

Diese regelt die Höhe der funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen für die in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen.

Um die neuen Sätze kommunalrechtlich "umzusetzen", bedarf es einer Anpassung der Hauptsatzung.

Darüber hinaus ist es Intention, die Mitgliederzahl im Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Senioren, Sport und Soziales von 5 auf 7 Mitglieder zu erhöhen. So erfolgt eine Gleichstellung mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr, Umwelt, Ordnung und Sicherheit.

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

§ 5 KV Satzungsrecht, Hauptsatzung

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gegenüberstellung der alten und neuen Beträge:

 

Art der Entschädigung        bisheriger Betrag  neuer Betrag     Differenz

 

Aufwandsentschädigung des

Bürgermeisters1.000,00 €   1.500,00 €  500,00 €

 

Aufwandsentschädigung für

Fraktionsvorsitzende     50,00 €             70,00 €    20,00 €

 

Sitzungsgeld     40,00 €        40,00 €      0,00 €

 

Sitzungsgeld Ausschussvorsitz        60,00 €        60,00 €      0,00 €

 

Sockelbetrag      0,00 €        20,00    20,00 €

 

Nach vorsichtiger Kalkulation ist im Jahr 2019 mit einem Mehraufwand von 2.900 Euro und im kommenden Haushaltsjahr im Vergleich zu 2019 mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 8.300 € bei jeweils 7 Sitzungen der Stadtvertretung zu rechnen.

Der Betrag wird in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2020 berücksichtigt.

 

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Anlagen

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