Beschlussvorlage - 2019/NK/055
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Klatt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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20.06.2019
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
In Kürze tritt die neue Entschädigungsverordnung in Kraft.
Diese regelt die Höhe der funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen für die in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen.
Um die neuen Sätze kommunalrechtlich "umzusetzen", bedarf es einer Anpassung der Hauptsatzung.
Darüber hinaus ist es Intention, die Mitgliederzahl im Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Senioren, Sport und Soziales von 5 auf 7 Mitglieder zu erhöhen. So erfolgt eine Gleichstellung mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr, Umwelt, Ordnung und Sicherheit.
§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde
§ 5 KV Satzungsrecht, Hauptsatzung
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Gegenüberstellung der alten und neuen Beträge:
Art der Entschädigung bisheriger Betrag neuer Betrag Differenz
Aufwandsentschädigung des
Bürgermeisters1.000,00 € 1.500,00 € 500,00 €
Aufwandsentschädigung für
Fraktionsvorsitzende 50,00 € 70,00 € 20,00 €
Sitzungsgeld 40,00 € 40,00 € 0,00 €
Sitzungsgeld Ausschussvorsitz 60,00 € 60,00 € 0,00 €
Sockelbetrag 0,00 € 20,00 20,00 €
Nach vorsichtiger Kalkulation ist im Jahr 2019 mit einem Mehraufwand von 2.900 Euro und im kommenden Haushaltsjahr im Vergleich zu 2019 mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 8.300 € bei jeweils 7 Sitzungen der Stadtvertretung zu rechnen.
Der Betrag wird in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2020 berücksichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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817,3 kB
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