Beschlussvorlage - 2019/FAU/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Es werden folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Hauptausschusses gewählt:

 

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 35 Abs.1 Satz 2 KV M-V kann ein Hauptausschuss gebildet werden.

Vorsitzendes Mitglied des Hauptausschusses ist der Bürgermeister.

 

Die Aufgaben des Hauptausschusses sind im § 4 Abs. 2-8 der Hauptsatzung geregelt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses erhalten bei Teilnahme an der Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 30 €.

 

 

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