Beschlussvorlage - 2019/NK/052
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Vertreter im Aufsichtsrat der Ziegelei Peenestadt Neukalen GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau A. Weiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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20.06.2019
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 71 KV M-V erfolgt die Bestellung der weiteren Vertreter in Aufsichtsgremien von Unternehmen der Kommune in privater Rechtsform nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Im § 9 des Gesellschaftsvertrages der Ziegelei Peenestadt Neukalen GmbH heißt es u.a.:
„ Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Neben der fachlichen Kompetenz ist in Hinblick auf § 69 Abs.1 Nr.4 KV M- sicherzustellen, dass mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrates Mitglieder der Stadtvertretung der Stadt Neukalen oder Bedienstete der geschäftsführenden Gemeinde, der Stadt Malchin sind.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt….“
