Beschlussvorlage - 2019/KU/027
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Klatt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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17.06.2019
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Der Bürgermeiste wird in den Gemeinden von der Gemeindevertretung gewählt, in denen kein Direktkandidat aufgestellt wurde. Die Wahl erfolgt nach den Regelungen des § 40 Abs.1 Satz 2 und 3 KV M-V: „….gewählt ist, wer mehr als die Hälfte aller Stimmen aller Gemeindevertreter erhält….“
Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlperiode.
