Beschlussvorlage - 2019/KU/027

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung wählt zum/r ehrenamtlichen Bürgermeister/in                                   .

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Bürgermeiste wird in den Gemeinden von der Gemeindevertretung gewählt, in denen kein Direktkandidat aufgestellt wurde. Die Wahl erfolgt nach den Regelungen des § 40 Abs.1 Satz 2 und 3 KV M-V: „….gewählt ist, wer mehr als die Hälfte aller Stimmen aller Gemeindevertreter erhält….“

Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlperiode.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung.

 

Loading...