Beschlussvorlage - 2019/MC/088
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Vertreter im Aufsichtsrat der WOGEMA mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Klatt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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19.06.2019
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 71 KV M-V erfolgt die Bestellung der weiteren Vertreter in Aufsichtsgremien von Unternehmen der Kommune in privater Rechtsform nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Im § 9 des Gesellschaftsvertrages der WOGEMA mbH heißt es u.a.:
„ Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Neben der fachlichen Kompetenz ist im Hinblick auf § 69 Abs.1 KV M-V sicherzustellen, dass mindestens 3 Mitglieder des Aufsichtsrates Mitglieder der Stadtvertretung oder Bedienstete der Stadt sind.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt….“
