Beschlussvorlage - 2019/MC/077
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Klatt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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19.06.2019
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Im § 40 Abs.1 KV M-V heißt es: „Die Gemeindevertretung bestimmt die Stellvertretung des Bürgermeisters durch Wahl zweier Personen, die den Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten….“
§ 40 Abs.3 KV M-V regelt, dass in hauptamtlich verwalteten Gemeinden die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung für die Dauer der Wahlperiode aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten erfolgt.
