Beschlussvorlage - 2019/MC/076
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl des 2. Stellvertreters des Bürgervorstehers
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Klatt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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19.06.2019
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 28 Abs.5 KV M-V wählt die Stadtvertretung aus ihrer Mitte zwei Personen, die die Vorsitzende oder den Vorsitzenden im Verhinderungsfall vertreten.
Nach § 3 Abs.3 der Hauptsatzung werden die Stellvertreter durch Verhältniswahl gewählt.
Bei der Wahl der Stellvertretung ist die Fraktionszugehörigkeit der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers zu berücksichtigen.
Der Bürgervorsteher und die beiden Stellvertreter bilden gemäß § 3 Abs.4 der Hauptsatzung das Präsidium der Stadtvertretung, das für die Vorbereitung und Durchführung der Stadtvertretersitzung verantwortlich ist.
