Beschlussvorlage - 2019/MC/074

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Zum Bürgervorsteher wird Herr Andreas Hammermüller gewählt.

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung wird gemäß § 28 Abs. 4 KV M-V durch eine gewählte Vorsitzende bzw. einen gewählten Vorsitzenden vertreten.

Nach § 3 Abs.2 der Hauptsatzung der Stadt Malchin führt der/ die Vorsitzende der Stadtvertretung die Bezeichnung „Bürgervorsteher“ bzw. „Bürgervorsteherin“

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der rgervorsteher erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von 300 €.

 

Loading...