Beschlussvorlage - 2019/NK/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Neukalen beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen in der anliegenden Fassung. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

Des Weiteren beschließt die Stadtvertretung, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er nach der 4. Änderung erhalten hat, neu bekannt gemacht wird.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung, Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung zur Berücksichtigung der Umweltbelange während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 5und 6 BauGB

 

Die Stadtvertretung Neukalen hat am 07.12.2017 durch Beschluss das Verfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Ziel und Zweck der 4. Änderung ist die Überprüfung bisheriger Entwicklungsziele bezüglich Wohnbau-, Gewerbe- und Tourismusflächen in einzelnen Teilbereichen und dahingehende Anpassung des Flächennutzungsplanes an die zukünftige städtebauliche Entwicklung im Stadtgebiet.

 

Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes werden folgende 4 Teilflächen geändert:

 

      1.   Fläche des ehemaligen LPG-Geländes am Salemer Weg

(Änderung der Darstellungen als „Fläche für die Landwirtschaft“ /  Ausweisung von Bauflächen mit dem Entwicklungsgebot „gemischte Bauflächen“, ca. 6 ha) - Ä 1-

      2.  Flächen südlich der Peene zwischen Ferienhaussiedlung Teterower Peene und dem

           Ortsrand (Überplanung des Sondergebietes „Beherbergung /Tourismus“ und der

           Kleingartenflächen nördlich der Garagen / Neuordnung und Ausweisung von Bau-

           flächen mit dem Entwicklungsgebot Sondergebiet „ Wochenendhausgebiet“ auf Teil-

           flächen entlang der Garagen und von privaten Grünflächen zur Peene, ca. 4 ha - Ä 2-

3.  Flächen zwischen der Bebauung am Warsower Weg und der Parkanlage an der

     Peene (Änderung der Darstellungen von Grünflächen Zweckbestimmung „Klein-

     garten“ / Ausweisung von Bauflächen mit dem Entwicklungsgebot „Sondergebiet

     Erholung, Zweckbestimmung Ferienhausgebiet“, ca. 2 ha - Ä 3

4. Fläche des ehemaligen Schulstandortes an der Promenade

     (Änderung der Darstellung „Flächen für den Gemeinbedarf“ / Ausweisung als 

     „Besonderes Wohngebiet“ - Ä 4

 

Mit Beschluss der Stadtvertretung wird das Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zunächst abgeschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen finanziellen Mittel für das Planverfahren wurden in die Haushaltssatzung 2019 der Peenestadt Neukalen unter der Haushaltsstelle 5.1.1.00.562510 eingestellt. 

 

 

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Anlagen

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