Beschlussvorlage - 2019/MC/051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für die Erhebung der Straßenbaubeiträge wird eine Kostenspaltung laut § 6 der Straßenbaubeitragssatzung für die Abrechnung des Gehweges und der Beleuchtung der Baumaßnahme „Erneuerung Gehweg und Beleuchtung für die „Straße am Wasserturm" (Anlagenverlauf: die Anlage betrifft das Flurstück 159/3 und verläuft auf einer Länge von ca. 120 m) in Malchin beschlossen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen

 

Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Greifswald entsteht für eine beitragsfähige Straßenbaumaßnahme, welche sich nicht auf alle Teile (Teileinrichtungen) dieser Anlage erstreckt, nur dann die sachliche Beitragsplicht als Voraussetzung für die Erhebung endgültiger Straßenbaubeiträge, wenn auch ein Beschluss zur Kostenspaltung vorliegt.

Unter Kostenspaltung wird die getrennte (endgültige) Abrechnung einer straßenbaulichen Maßnahme für eine Teileinrichtung einer Verkehrsanlage verstanden.

Der Gehweg und die Beleuchtung (Anlagenverlauf: die Anlage betrifft das Flurstück 159/3 und verläuft auf einer Länge von ca. 120 m) in der Straße „Am Wasserturm“ wurden bereits 2016 ohne Teileinrichtung Fahrbahn und Straßenentwässerung erneuert und ausgebaut.

Im Interesse der Finanzlage der Stadt Malchin ist eine Kostenspaltung notwendig, weil die Fahrbahn sowie die Straßenentwässerung demnächst nicht erneuert werden. Der Gehweg und die Beleuchtung sind ihrer Funktion nach selbständig nutzbar.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Unter Vorbehalt kann mit einer Beitragseinnahme von ca. 10.000 Euro gerechnet werden.

 

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Anlagen

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