Beschlussvorlage - 2019/MC/051
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenspaltungsbeschluss aus Anlass der Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung des Gehwegs und der Beleuchtung in der Straße "Am Wasserturm" in Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Gellert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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08.04.2019
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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10.04.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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08.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für die Erhebung der Straßenbaubeiträge wird eine Kostenspaltung laut § 6 der Straßenbaubeitragssatzung für die Abrechnung des Gehweges und der Beleuchtung der Baumaßnahme „Erneuerung Gehweg und Beleuchtung für die „Straße am Wasserturm" (Anlagenverlauf: die Anlage betrifft das Flurstück 159/3 und verläuft auf einer Länge von ca. 120 m) in Malchin beschlossen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen
Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Greifswald entsteht für eine beitragsfähige Straßenbaumaßnahme, welche sich nicht auf alle Teile (Teileinrichtungen) dieser Anlage erstreckt, nur dann die sachliche Beitragsplicht als Voraussetzung für die Erhebung endgültiger Straßenbaubeiträge, wenn auch ein Beschluss zur Kostenspaltung vorliegt.
Unter Kostenspaltung wird die getrennte (endgültige) Abrechnung einer straßenbaulichen Maßnahme für eine Teileinrichtung einer Verkehrsanlage verstanden.
Der Gehweg und die Beleuchtung (Anlagenverlauf: die Anlage betrifft das Flurstück 159/3 und verläuft auf einer Länge von ca. 120 m) in der Straße „Am Wasserturm“ wurden bereits 2016 ohne Teileinrichtung Fahrbahn und Straßenentwässerung erneuert und ausgebaut.
Im Interesse der Finanzlage der Stadt Malchin ist eine Kostenspaltung notwendig, weil die Fahrbahn sowie die Straßenentwässerung demnächst nicht erneuert werden. Der Gehweg und die Beleuchtung sind ihrer Funktion nach selbständig nutzbar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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549,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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607,3 kB
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