Beschlussvorlage - 2019/MC/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Malchin vergibt für die in der Anlage gekennzeichneten Straßen zur Erschließung des B-Plangebietes „Blumenstraße“ folgende Straßennamen:

 

  • Zuwegung entlang alter Warener Bahndamm von der B 104 bis Ende B-Plangebiet (Anliegerstraße 2):

     

 

  • Anliegerstraße 1 und 3 im B-Plangebiet „Blumenstraße“:

       

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Mit der Erschließung des neuen Wohngebietes „Blumenstraße“ wird die Vergabe neuer Straßennamen notwendig.

Zuständig für die Vergabe von Straßennamen ist gemäß § 51 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern die Stadtvertretung.

Die Bauträger für das Wohngebiet haben den Wunsch geäußert, die Anliegerstraße 1 und 3 mit dem Namen „Zum Stadtblick“ zu benennen. Aus der Verwaltung kommen folgende Vorschläge

-          Siegfried-Marcus-Straße

-          Stadtblick

-          Brunswickprommenade

 

Weitere Vorschläge aus den Reihen der Stadtvertreter sind ausdrücklich erwünscht.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Die Kosten für das Aufstellen der Schilder werden durch die Bauträger finanziert.

 

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Anlagen

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