Beschlussvorlage - 2019/MC/053
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenspaltungsbeschluss aus Anlass der Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung der Beleuchtung in Malchin OT Pinnow 2. Anlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Gellert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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08.04.2019
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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10.04.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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08.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für die Erhebung der Straßenbaubeiträge wird eine Kostenspaltung laut § 6 der Straßenbaubeitragssatzung für die Abrechnung der Beleuchtung der Baumaßnahme „Straßenbeleuchtung Duckow OT Pinnow“ 2. Anlage (Anlagenverlauf: beginnt am Flurstück 10 und endet auf einer Länge von ca. 450 m am Flurstück 48/1) in Malchin OT Pinnow beschlossen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen
Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Greifswald entsteht für eine beitragsfähige Straßenbaumaßnahme, welche sich nicht auf alle Teile (Teileinrichtungen) dieser Anlage erstreckt, nur dann die sachliche Beitragsplicht als Voraussetzung für die Erhebung endgültiger Straßenbaubeiträge, wenn auch ein Beschluss zur Kostenspaltung vorliegt.
Unter Kostenspaltung wird die getrennte (endgültige) Abrechnung einer straßenbaulichen Maßnahme für eine Teileinrichtung einer Verkehrsanlage verstanden.
Die Beleuchtung (Anlagenverlauf: beginnt am Flurstück 10 und endet auf einer Länge von ca. 450 m am Flurstück 48/1) in Malchin OT Pinnow wurde bereits 2017 ohne Teileinrichtung Fahrbahn, Straßenentwässerung und Gehweg erneuert und ausgebaut.
Im Interesse der Finanzlage der Stadt Malchin ist eine Kostenspaltung notwendig, weil Fahrbahn, Straßenentwässerung und Gehweg demnächst nicht erneuert werden. Die Beleuchtung ist ihrer Funktion nach selbständig nutzbar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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457,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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446,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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384,2 kB
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