Beschlussvorlage - 2018/MC/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung im Produktsachkonto 1.1.1.00.525430 (Kostenerstattungen an Gemeinden) in Höhe von 94.100 € wird zu Lasten des Haushaltsjahres 2016 nachträglich genehmigt. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus Mehreinnahmen aus Gewerbesteuern (6.1.1.00.401300).

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 50 KV M-V

 

Gemäß § 6 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Verwaltungsfusion vom 03.08.2004 werden der Stadt Malchin für die Geschäftsführung die entstehenden Verwaltungskosten durch das Amt Malchin am Kummerower See erstattet. Jeweils zum Jahresende erfolgt die sogenannte Spitzabrechnung.

 

Aus der Spitzabrechnung zum 31.12.2016 ergibt sich eine Überzahlung der Verwaltungskosten in Höhe von 94.076,25 €. Dieser Betrag ist dem Amt Malchin am Kummerower See zu erstatten.

 

Die Spitzabrechnung wird als Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

1.1.1.00.525430

94.100

X

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

6.1.1.00.401300

94.100

X

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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