Beschlussvorlage - 2019/KU/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Winkelbungalows in der Flur 11, Gemarkung Kummerow auf dem Flurstück 206 und der

Abweichung von den textlichen Festsetzungen der Klarstellungs- und erweiterten Abrundungssatzung Punkt 6 (vorgeschriebene Dachneigung 45° bis 49°) auf 35° wird erteilt. Das neue Wohnhaus wird am gleichen Standort errichtet, wo sich jetzt das Konsumgebäude

befindet.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KVEntscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGBStellungnahme der Gemeinde

§ 34 BauGBBauen im Innenbereich

Klarstellungs- und Erweiterte Abrundungssatzung der Gemeinde Kummerow

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

 

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