Beschlussvorlage - 2019/BAS/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für die Erhebung der Straßenbaubeiträge wird eine Kostenspaltung laut § 6 der Straßenbau-beitragssatzung für die Abrechnung der Beleuchtung (Anlagenverlauf: beginnt am Flurstück 1/1 und endet auf einer Länge von ca. 170 m am Flurstück 89) in der Gemeinde Basedow Ortsteil: Seedorf beschlossen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Satzung der Gemeinde Basedow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen

 

Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Greifswald entsteht für eine beitragsfähige Straßenbaumaßnahme, welche sich nicht auf alle Teile (Teileinrichtungen) dieser Anlage erstreckt, nur dann die sachliche Beitragsplicht als Voraussetzung für die Erhebung endgültiger Straßenbaubeiträge, wenn auch ein Beschluss zur Kostenspaltung vorliegt.

Unter Kostenspaltung wird die getrennte (endgültige) Abrechnung einer straßenbaulichen Maßnahme für eine Teileinrichtung einer Verkehrsanlage verstanden.

Die Beleuchtung im Ortsteil Seedorf (Anlagenverlauf: beginnt am Flurstück 1/1 und endet auf einer Länge von ca. 170 m am Flurstück 89) der Gemeinde Basedow wurde bereits 2005 ohne Teileinrichtung Fahrbahn, Straßenentwässerung und Gehweg erneuert und ausgebaut.

Im Interesse der Finanzlage der Gemeinde Basedow ist eine Kostenspaltung notwendig, weil Fahrbahn, Straßenentwässerung und Gehweg demnächst nicht erneuert werden. Die Beleuchtung ist ihrer Funktion nach selbständig nutzbar.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto

Betrag in Euro

Erg.-HH

Fin.-HH (investiv)

Einmalig

laufend

Bemerkungen

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

1.500,00

 

X

X

 

circa

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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